- Startseite
- Berufspolitik
- Kliniken & Praxen
- Medizin & Forschung
- Pharma & MedTech
- Praxismanagement
- Praxisanalyse
- Management & Personal
- Marketing & Kommunikation
– KÖLN (MedCon) - Das Bundessozialgericht (BSG) hat bekanntlich im Juni 2007 entschieden, dass gesetzlich versicherte Patienten solche Ärzte, die kollektiv auf ihre Zulassung verzichtet haben, nicht mehr auf Kosten der Krankenkassen aufsuchen dürfen. Dementsprechend dürfen diese Ärzte auch keine Patienten im System der gesetzlichen Krankenversicherung mehr versorgen. ...
weiterlesen
– DÜSSELDORF (MedCon) - Die Buchführung ist für jeden Arzt ein notwendiges Übel, mit dem er sich je nach Organisation mehr oder weniger auseinandersetzen muss. Neben dem ohnehin schon großen Verwaltungsaufwand kostet sie außerdem Zeit und Geld.
– DÜSSELDORF (MedCon) - In Arztpraxen sind überwiegend Frauen als Angestellte beschäftigt. Deshalb wird der Arzt häufiger als in anderen Unternehmen mit der Situation konfrontiert, dass eine Mitarbeiterin schwanger wird. Die umfassenden gesetzlichen Regelungen dazu sind häufig unbekannt.
– DÜSSELDORF (MedCon) - Die Anbindung einer Arztpraxis an das Internet schafft viele Vorteile, zugleich aber auch Kosten und Risiken in Bezug auf die unzulässige Nutzung durch die Mitarbeiter. ...
weiterlesen
– DÜSSELDORF (MedCon) - Die Auswahl von Mitarbeitern für die Arztpraxis ist von entscheidender Bedeutung: je sorgfältiger sie erfolgt, desto niedriger ist das Risiko, sich später in eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung begeben zu müssen. ...
weiterlesen
– KÖLN (MedCon) - Seit dem 1. April 2007 sieht das Sozialgesetzbuch V in dem § 73 c die Möglichkeit für die gesetzlichen Krankenkassen vor, allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen Einzelverträge - über die gesamte ambulante Versorgung und damit weit über die integrierte Versorgung hinaus - mit vertragsärztlichen Leistungserbringern oder Managementgesellschaften zu schließen. ...
weiterlesen
– KÖLN (MedCon) - Bei Auflösung einer Gemeinschaftspraxis wird oft über das Wettbewerbsverbot gestritten, das dem ausscheidenden Gesellschafter verwehren soll, in unmittelbare Konkurrenz zu seiner bisherigen Gemeinschaftspraxis zu treten. ...
weiterlesen
HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".