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– KÖLN (MedCon) – Wer seine Praxis verkauft, möchte auf den Verkaufserlös natürlich möglichst wenig Steuern zahlen. Entsprechende Möglichkeiten bieten hierfür die Fünftelregelung oder der halbe durchschnittliche Steuersatz. Doch damit diese Regelungen greifen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
So müssen im Zusammenhang mit dem Praxisverkauf sämtliche stillen Reserven aufgedeckt werden. Dies bedeutet, dass alle wesentlichen Praxisgrundlagen wie Einrichtung, Gebäude oder auch der Praxiswert an den Übernehmer verkauft oder in das Privatvermögen überführt werden müssen. Nutzt ein Arzt beispielsweise Teile seiner ehemaligen Praxiseinrichtung weiterhin für eine freiberufliche Tätigkeit als Gutachter, kann damit die Steuerermäßigung verloren gehen.
Auch der Wunsch vieler Ärzte, nach der Praxisübergabe noch einige Patienten weiter zu betreuen, ist für die Steuerermäßigung grundsätzlich schädlich. Nur wenn mit den weiter betreuten Patienten weniger als zehn Prozent der durchschnittlichen Einnahmen der letzten drei Jahre erzielt werden, macht das Finanzamt eine Ausnahme.
Dabei bezieht sich die Zehn-Prozent-Grenze lediglich auf die Patienten, die in der bisherigen Praxis betreut wurden. Werden auch neue Patienten in bedeutendem Umfang behandelt, zählt der Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn und muss voll versteuert werden.
Quelle: ADVISION Steuerberatungsgesellschaft mbH Berlin
HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".