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Abgabepflicht bei regelmäßigen Aufträgen an Selbstständige

Für selbstständige Künstler sind Sozialabgaben auf das Honorar fällig. (Foto: MEV-Verlag)
Für selbstständige Künstler sind Sozialabgaben auf das Honorar fällig. (Foto: MEV-Verlag)

28.07.2008 – KÖLN (MedCon) – Wer für die Erstellung seiner Praxis-Homepage auf die Hilfe selbstständiger Webdesigner zurückgreift, sollte neben dem dafür anfallenden Honorar einen wichtigen Posten mit einkalkulieren:

Bei "regelmäßiger" Beauftragung selbstständiger Künstler und Publizisten müssen 4,9 Prozent des Honorars als Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) abgeführt werden. Darauf weist die Stiftung Gesundheit in ihrem aktuellen Newsletter hin.

"Regelmäßigkeit liegt bereits vor, wenn einmal jährlich eine Leistung in Anspruch genommen wird", erklärte Willy Nordhausen, Bereichsleiter der KSK, gegenüber der gemeinnützigen Stiftung. Das muss mehrere Jahre in Folge geschehen. Das einmalige Erstellen einer Homepage falle nicht darunter, die regelmäßige Webpflege hingegen schon. Als Künstler gelten auch Grafiker und PR-Berater.

Die höchstmögliche Strafe für Verstöße gegen die Abgabepflicht liegt nach Angaben der Stiftung bei 50.000 Euro. Sie wird jedoch nicht ohne weiteres erteilt. "Ein Bußgeld ist für uns das letzte Mittel", zitiert der Stiftungsbrief Nordhausen. Im Normalfall werde zu einer Nachzahlung aufgefordert. Nur, wenn keine Einigung erzielt werde, komme es zu Bußgeldern - meist in deutlich geringerem Umfang. Bei Ärzten seien Bußgelder bislang noch nicht nötig gewesen, erklärte Nordhausen. "Ärzte sind auch nicht unsere erste Zielgruppe - trotzdem besteht Abgabepflicht."

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Kurzmeldungen
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    8000 Arzthomepages abgemahnt

    HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
    Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
    Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".