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EBM 2008: Welche Veränderungen stehen an?.

27.09.2007 – KÖLN (MedCon) - Der KBV-Entwurf des EBM 2008 liegt vor. Welche Änderungen enthält der Entwurf und welche wirtschaftlichen Folgen ergeben sich für die einzelne Praxis? Hier eine kurze Zusammenfassung mit Interpretation.

Die fachübergreifenden Kapitel II und IV bleiben zunächst relativ unverändert. Neu sind die arztgruppenspezifischen Kapitel. Hier gilt grundsätzlich: Mehr Pauschalen - weniger Einzelleistungen. So wird der Ordinationskomplex umgetauft in Grund- oder Versichertenpauschale. Enthalten sind zukünftig alle Arzt-Patienten-Kontakte innerhalb eines Quartals sowie alle Beratungen. Diese können damit nicht mehr separat abgerechnet werden. Neben diesen Grund- oder Versichertenpauschalen wird es weiterhin die gewohnten Zusatzpauschalen geben. Für Hausärzte gibt es zu den relativ hohen Versichertenpauschalen zudem Morbiditätszuschläge für Chroniker, eine Notdienst-Pauschale und Zuschläge für die Vorhaltung von Medizin-Technik wie Sonographie, Ergometrie, Spirometrie oder Langzeit-EKG.

Neben diesen strukturellen Änderungen ist im KBV-Entwurf vor allem eine zum Teil deutliche Höherbewertung von Leistungen auffällig. Ziel der KBV ist eine Verbesserung der ärztlichen Honorare. Insgesamt soll sich eine Honorarsteigerung von 30 Prozent für Haus- und Fachärzte ergeben. Hierfür werden vier Gründe angegeben:

1. Der EBM 2000 plus basiert auf der Annahme eines so genannten kalkulatorischen Arztgehaltes in Höhe von rund 95.500 Euro nach Kosten. Dieses „Gehalt“ soll an die Tarifabschlüsse des Marburger Bundes für die Klinik-Ärzte angepasst, d.h. auf umgerechnet 112.250 Euro angehoben werden - ein Gewinn-Plus von immerhin rund 17 Prozent.

2. Ausgleich der Mehrwertsteuer - also ein Honorar-Plus von drei Prozent.

3. Einplanung der Kosten für eine zusätzliche Arzthelferin in Höhe von rund 20.800 Euro pro Jahr.

4. Berücksichtigung zusätzlicher bürokratischer Mühen (Fortbildung, Praxisgebühr, Qualitätssicherung, Kassenanfragen etc.).

Mit einer Einigung über die von der KBV vorgeschlagenen Leistungs-Bewertungen ist nach Einschätzung der KBV erst Mitte Oktober im erweiterten Bewertungsausschuss zu rechnen.

Welche Folgen ergeben sich daraus konkret für die einzelne Praxis? Zunächst: Mehr Geld kommt nicht ins System! Für das Jahr 2008 bedeutet dies, dass bei höheren Leistungsbewertungen die Punktwerte zwangsläufig weiter sinken. Damit dies nicht zu Praxisschließungen führt, müssen die KVen parallel die Budgets anheben. Das KBV-Ziel der Honorarerhöhung kann also 2008 nicht erreicht werden. Die KBV verfolgt mit ihrer Strategie nach eigenen Angaben jedoch langfristige Ziele. Zwar werde das Jahr 2008 nach Ansicht von Dr. Andreas Köhler in der Tat „das Tal der Tränen“. Was jetzt beschlossen werde, habe aber Relevanz für den Januar 2009, so Köhler. Ab diesem Datum soll es einen bundesweit einheitlichen und festen Punktwert geben.

Spannend bleibt die Frage, auf welchem Niveau 2009 der Punktwert festgeschrieben wird und ob mehr Geld ins System kommen kann.

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