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– KÖLN (MedCon) – Immer wieder kommen Patienten ohne Chipkarte in die Praxis. Eine unangenehme Situation - nicht nur für die Vergesslichen.
Deshalb sollten auch Ihre Mitarbeiterinnen möglichst professionell mit der Situation umgehen. Das heißt: keine langen Gesichter, keine Maulereien, kein "schon wieder". Denn es sollte nicht die Aufgabe Ihrer Angestellten sein, vergessliche Patienten (evtl. sogar mehrfach) an die Chipkarte zu erinnern.
Hier einige Vorschläge, wie Sie statt dessen mit vergesslichen Patienten umgehen können:
- Patienten ohne Chipkarte erhalten ein Merkblatt über das Vorgehen der Praxis (Leistungen sind nicht abrechenbar, deshalb in Zukunft Privatrezept) und werden ermahnt, die Chipkarte nachzureichen.
- Nur gut bekannte und vertrauenswürdige Patienten bekommen ausnahmsweise auch bei vergessener Chipkarte ein Kassenrezept.
- Wer ohne Chipkarte kommt, muss unterschreiben, dass er eine Privatrechnung erhalten wird, wenn die Karte nicht innerhalb von fünf Tagen in der Praxis ist.
- Patienten ohne gültige Chipkarte erhalten grundsätzlich nur ein Privatrezept, das nach dem Einlesen der Chipkarte in ein Kassenrezept umgewandelt werden kann.
Manche Ärzte haben Angst, dass ein energisches Vorgehen Patienten verschreckt. Aber ist es nicht eher so, dass nur diejenigen wegbleiben, die unnötig viel Arbeit gemacht haben?
Quelle: Helmuth C. Roider
www.vitamed.de