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Controlling in der Arztpraxis: Geplante Ziele und realisierte Ergebnisse

Ziele anvisieren und möglichst auch treffen - ein wirksames Controlling hilft, mögliche Abweichungen frühzeitig zu erkennen.  Quelle: MEV Verlag 27.02.2008 – DÜSSELDORF (MedCon) - Rückläufige oder stagnierende Einnahmen, steigende Ausgaben und somit sinkende Gewinne – davon sind inzwischen viele Arztpraxen in Deutschland betroffen. Aber nur die Ärzte, die ihre wirtschaftliche Situation richtig und zeitnah bestimmen und einschätzen können, werden in der Lage sein, eine finanzwirtschaftliche Schieflage rechtzeitig zu vermeiden respektive zu korrigieren. ... weiterlesen

EBM2008: Dokumentieren Sie Ihre Leistungen trotz Pauschalen

11.02.2008 – KÖLN (MedCon) – Der neue EBM 2008 setzt mit Versicherten- und Grundpauschalen den Weg fort, der mit dem EBM2000plus begonnen wurde: Mehr und größere Pauschalen – weniger Einzelleistungen. ... weiterlesen

BSG zur kollektiven Rückgabe der Kassenzulassung

Bild: MEV-Verlag 25.01.2008 – KÖLN (MedCon) - Das Bundessozialgericht (BSG) hat bekanntlich im Juni 2007 entschieden, dass gesetzlich versicherte Patienten solche Ärzte, die kollektiv auf ihre Zulassung verzichtet haben, nicht mehr auf Kosten der Krankenkassen aufsuchen dürfen. Dementsprechend dürfen diese Ärzte auch keine Patienten im System der gesetzlichen Krankenversicherung mehr versorgen. ... weiterlesen

Erfolgsfaktor: Stellenbeschreibungen

11.01.2008 – KÖLN (MedCon) – Um mit Ihrer Praxis gut ins neue Jahr zu starten, sollten Sie – so Sie es noch nicht getan haben – die Aufgaben und Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter mit Hilfe von Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibungen konkretisieren. ... weiterlesen

Schnittstellenoptimierung zwischen Arzt und Steuerberater

Albtraum Buchführung: Eine individuell abgestimmte Aufteilung und Verzahnung der Arbeitsprozesse kann Zeit sparen und Kosten senken. Quelle: MEV Verlag 13.12.2007 – DÜSSELDORF (MedCon) - Die Buchführung ist für jeden Arzt ein notwendiges Übel, mit dem er sich je nach Organisation mehr oder weniger auseinandersetzen muss. Neben dem ohnehin schon großen Verwaltungsaufwand kostet sie außerdem Zeit und Geld.
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Qualitätsmanagement: Selbstbewertung in nur einer Stunde

Selbstdurchführbare Qualitätskontrolle für Praxen in nur einer Stunde zu bewältigen. 12.12.2007 – BERLIN (MedCon/sf) – Ärzte und Psychotherapeuten können ab sofort online innerhalb einer Stunde die ihnen gesetzlich vorgeschriebene Selbstbewertung ihrer Praxis (Qualitätsmanagement) vornehmen. ... weiterlesen

Mutterschutz und Elternzeit für die Arzthelferin - Arbeitsrecht in der Arztpraxis - Teil 3

Umfassende gesetzliche Bestimmungen regeln den Mutterschutz am Arbeitsplatz. Quelle: InterComponetWare AG, Walldorf 30.11.2007 – DÜSSELDORF (MedCon) - In Arztpraxen sind überwiegend Frauen als Angestellte beschäftigt. Deshalb wird der Arzt häufiger als in anderen Unternehmen mit der Situation konfrontiert, dass eine Mitarbeiterin schwanger wird. Die umfassenden gesetzlichen Regelungen dazu sind häufig unbekannt.
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Kurzmeldungen
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    8000 Arzthomepages abgemahnt

    HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
    Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
    Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".

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    Arzt-Homepages oft mangelhaft

    HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.