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– KÖLN (MedCon) – Ein Arzt sollte bei der Aufklärung eines Patienten über Risiken und Alternativen eines operativen Eingriffs deutlich sprechen, andernfalls könnte die OP als widerrechtlich durchgeführt gelten, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln beweist.
– KÖLN (MedCon) – Sommerzeit ist Urlaubszeit und damit häufig auch die Zeit der praxisinternen Streitigkeiten, wer wann die wohlverdienten Ferien genießen darf. ...
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– SCHLESWIG (MedCon) – Ein unverwertbares Gutachten löst keinen Vergütungsanspruch nach Paragraph 8 JVEG aus. Dies hat das Landessozialgericht Schleswig am 22.4.2008 beschlossen. ...
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– BERLIN (MedCon) – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben ihren Leitfaden zu Datenschutz und Datenverarbeitung in Arztpraxen aktualisiert. ...
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– KÖLN (MedCon) – Die Vorstellungen, die die einzelnen Mitarbeiter von der Arbeit in der Praxis haben, können weit auseinanderlaufen. ...
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– KÖLN (MedCon) – Praxisbrand, Wasserschaden oder Sportunfall mit Krankenhausaufenthalt und Verdienstausfall: Wohl dem, der für diese Fälle eine Versicherung abgeschlossen hat.
– KÖLN (MedCon) – Banken verkaufen Kredite, um ihr betriebswirtschaftliches Ergebnis aufzupolieren. Die Folgen für die betroffenen Kunden können hingegen dramatisch sein. ...
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HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".
HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.