- Startseite
- Berufspolitik
- Kliniken & Praxen
- Medizin & Forschung
- Pharma & MedTech
- Praxisanalyse
- Management & Personal
- Marketing & Kommunikation
- Recht & Steuer
– KÖLN (MedCon) – Stellt ein Arzt seinen Praxismitarbeiterinnen Dienstkleidung zur Verfügung, muss er darauf keine Umsatzsteuer bezahlen - auch dann nicht, wenn er ansonsten der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Das berichtet die Ärzte Zeitung online mit Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. ...
weiterlesen
– KÖLN (MedCon) – Bislang waren die Ausgaben für das Personal einer der größten Kostenfaktoren in der Arztpraxis. Inzwischen schlägt noch ein weiterer Posten deutlich zu Buche: die Ausgaben für Strom und Wärme. ...
weiterlesen
– KÖLN (MedCon) – In Deutschland wird inzwischen fast jede dritte Ehe geschieden. Neben den persönlichen Belastungen, die eine solche Trennung mit sich bringt, waren für Ärzte damit bislang auch erhebliche finanzielle Probleme verbunden. ...
weiterlesen
– KÖLN (MedCon) – Dass es in Zeiten zunehmenden Wettbewerbs notwendig ist, sich offensiv um neue Patienten zu bemühen, haben die meisten Ärzte verinnerlicht. Allerdings setzen viele dabei auf das falsche Pferd, wie eine Umfrage des Online-Empfehlungsportal KennstDuEinen.de und des Verbands der deutschen Internetwirtschaft ergeben hat. ...
weiterlesen
– KÖLN (MedCon) – Wer für die Erstellung seiner Praxis-Homepage auf die Hilfe selbstständiger Webdesigner zurückgreift, sollte neben dem dafür anfallenden Honorar einen wichtigen Posten mit einkalkulieren: ...
weiterlesen
– KÖLN (MedCon) – Der eigene Internetauftritt gehört für viele Praxen zum selbstverständlichen Patientenservice. Damit Ihre Homepage zum Blickfang wird, sind allerdings einige Grundregeln zu beachten. ...
weiterlesen
– KÖLN (MedCon) – Veräußert ein Arzt seine Praxis oder eine Teilpraxis, wird der Gewinn aus der Veräußerung nur unter bestimmten Voraussetzungen tarifermäßigt besteuert. Dies geht aus einem nun veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs hervor. ...
weiterlesen
HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".
HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.