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(BIERMANN) – Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt in der Regel nur für Arbeitnehmer - nicht aber für freiberufliche Unternehmer. Laut der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) seien viele daher bei einem Arbeitsunfall nicht versichert.
Verunglückt ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder auf dem Hin- oder Rückweg, so schützt ihn die gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt die anfallenden Kosten. Das gilt in der Regel nicht für Selbstständige. Ein Arzt beispielsweise, der auf dem Weg zu einem Patienten einen Unfall hat, ist für seine Absicherung selbst verantwortlich.
Allerdings kann auch er sich auf freiwilliger Basis bei seiner Berufsgenossenschaft absichern. "Wir raten Unternehmern dazu, sich freiwillig zu versichern, da durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit schnell die gesamte berufliche Existenz auf dem Spiel stehen kann", erläuterte Andreas Dietzel von der BGW. Die Angebote umfassen neben den medizinischen Leistungen oft auch ein Verletztengeld und eine monatliche Rente, die bei dauerhafter Erwerbsminderung ausgezahlt wird. Im Unterschied zu privaten Unfallversicherungen sei diese Rentenleistung steuerfrei und der monatliche Beitrag könne, so die BGW, als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
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