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Medizinrechtstag: Delegation ärztlicher Leistungen

03.06.2009 – KÖLN (MedCon) – Wenn Ärzte Leistungen an Medizinische Fachangestellte (MFA) delegieren, können sie hierdurch zusätzliche Haftungsrisiken schaffen.

Die Delegation ärztlicher Leistungen aus Sicht der Haftpflichtversicherung ist eines der Themen auf dem 10. Deutschen Medizinrechtstag am 4. und 5. September in Frankfurt am Main. Dieses Jahr heißt das Leitmotiv der Tagung "Haftung ohne Grenzen - Risiken durch Telemedizin, Delegation, Marketing".

Der Jurist und Arzthaftpflicht-Experte Patrick Weidinger macht auf die Gefahren aufmerksam, die die Delegation von Leistungen mit sich bringt. Er warnt davor, zu viele Handlungen zu delegieren: "Tätigkeiten, die ärztliches Fachwissen erfordern oder plötzlich erfordern können, gehören immer in die Obhut eines Arztes. Ansonsten ergeben sich unkalkulierbare Schadenspotenziale."

Der Deutsche Medizinrechtstag ist eine jährliche Tagung von Medizinrechts-Anwälten und Ärzten. Veranstalter sind die Stiftung Gesundheit, Hamburg, und der Medizinrechtsanwälte e.V., Lübeck. Referenten aus Justiz, Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Politik betrachten jedes Jahr ein anderes Themengebiet aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Informationen:
www.stiftung-gesundheit.de


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