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– KÖLN (MedCon) – Mit Inkrafttreten der neuen Berufsordnung für Medizinische Fachangestellte sind Praxismitarbeiter angehalten, sich beständig fort- und weiterzubilden. Manches Teammitglied mag da auf die Idee kommen, dies in Form eines Bildungsurlaubes zu tun.
Da lediglich in zwölf Bundesländern ein gesetzlicher Anspruch auf diese Form der Weiterbildung vorgesehen ist und dieser dazu noch unterschiedlich ausgestaltet ist, ist es für viele Praxisinhaber schwer, über einen solchen Antrag zu entscheiden. Der NAV-Virchow-Bund hat deshalb das Merkblatt "Bildungsurlaub" erstellt, um Betroffenen eine aktuelle Orientierungshilfe an die Hand zu geben.
Darin wird erläutert, ob und wie lange der Arzt verpflichtet ist, einen Bildungsurlaub zu gewähren. Wie ein solcher gegenüber einem Erholungsurlaub abzugrenzen ist, wird ebenso thematisiert wie die Frage, welche Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen. Eine Tabelle hilft bei der Frage, welche konkreten Regelungen im jeweiligen Bundesland gelten und ob eine bestimmte Betriebsgröße vorliegen muss. Dort finden sich auch die unterschiedlichen Fristen für einen solchen Antrag an den Arbeitgeber, wie lange der betreffende Mitarbeiter in der Praxis beschäftigt sein muss und unter welchen Gründen der Praxisinhaber den Antrag ablehnen darf.
Das fünfseitige Merkblatt "Bildungsurlaub" kann telefonisch oder schriftlich beim NAV-Virchow-Bund bestellt werden, Nicht-Mitglieder zahlen dafür zwei Euro.
Quelle: NAV-Virchow-Bund, Servicestelle Köln, Tel.: 02 21/97 30 05-0
HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".
HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.