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– KÖLN (MedCon) – Bislang waren die Ausgaben für das Personal einer der größten Kostenfaktoren in der Arztpraxis. Inzwischen schlägt noch ein weiterer Posten deutlich zu Buche: die Ausgaben für Strom und Wärme.
Je nach Fachgruppe stellen die Energiekosten einen nicht unwesentlichen Kostenfaktor in der Arztpraxis dar. So ist der Ölpreis innerhalb eines Jahres um ca. 60 Prozent gestiegen. Auch die Kosten für den Stromverbrauch haben deutlich zugenommen. Die Politik versucht durch unterschiedlichste Vorschläge einen Ausweg aus der Misere zu finden. Die Entwicklung der Energiepreise wird jedoch durch globale Märkte bestimmt, so dass die Einflussnahme im Inland nur bedingt möglich ist.
Durch Öffnen der Energiemärkte ist es für Verbraucher allerdings möglich, Preise zu vergleichen und den Energieanbieter zu wechseln. Internetportale wie www.verifox.de bieten gute Vergleichsmöglichkeiten. In einem Verbund von Energieabnehmern können die Kosten für den Energiebezug gegebenenfalls noch weiter gesenkt werden. So konnten z.B. für Praxen, die in einem Praxisnetz zusammengeschlossen sind, die Stromkosten im Durchschnitt je Praxis um 15 Prozent reduziert werden. Das Praxisnetz hatte dazu einen regionalen Stromanbieter angesprochen.
Unser Tipp: Wenn Sie einem Praxisnetz oder Praxisverbund angeschlossen sind, ermitteln Sie den gesamten Energieverbrauch für Öl, Strom und Gas. Sprechen Sie danach einzelne Anbieter an und erfragen Sie die Konditionen, wenn alle Praxen den Anbieter wechseln würden.
HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".
HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.