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So setzen Sie Ihre Praxis richtig in Szene

Die eigene Praxis im Netz: professionelle Umsetzung und Beachtung rechtlicher Vorgaben sind ein Muss (Foto: MEV)
Die eigene Praxis im Netz: professionelle Umsetzung und Beachtung rechtlicher Vorgaben sind ein Muss (Foto: MEV)

22.07.2008 – KÖLN (MedCon) – Der eigene Internetauftritt gehört für viele Praxen zum selbstverständlichen Patientenservice. Damit Ihre Homepage zum Blickfang wird, sind allerdings einige Grundregeln zu beachten.

Um sich und Ihre Mitarbeiter vorteilhaft in Szene zu setzten, sollten Sie professionelle Fotos verwenden. Absolut tabu sind Urlaubsfotos - schließlich möchten Sie sich seriös präsentieren. Und bevor Sie versuchen, notdürftig Ihre Arztpraxis in ein Fotostudio umzuwandeln, investieren Sie das Geld für diese Zeit lieber in einen Fotografen - dann sehen auch alle Bilder einheitlich aus.

Auch das Heilmittelwerbegesetz macht einige Vorgaben: So ist es untersagt, den Arzt im weißen Kittel abzubilden und Vorher-Nachher-Bilder von Patienten beziehungsweise Erkrankungen zu zeigen. Bei der Bildauswahl sollten Sie Bilder mit klaren Konturen und wenigen Motivelementen bevorzugen. So sind einzelne Portraits eher geeignet als ein Gruppenfoto. Zudem können Einzelfotos einfacher mit Name und Funktion in Ihrer Praxis versehen werden.

Wichtig ist auch, die Bildrechte an den eingestellten Fotos zu klären, damit es im Nachhinein nicht zu teuren Geldforderungen kommt: Hat der Fotograf der Veröffentlichung zugestimmt? Ebenso müssen Sie das Recht am Bild beachten: Personen auf den Fotos müssen mit der Publikation einverstanden sein.

Quelle: Stiftung Gesundheit, Stiftungsbrief 4/2007

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Termine
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    25.10.2008

    12th Biennial Meeting of the International Gynecologic Cancer Society mehr

Kurzmeldungen
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    8000 Arzthomepages abgemahnt

    HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
    Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
    Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".

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    Arzt-Homepages oft mangelhaft

    HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.