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– KÖLN (MedCon) – Veräußert ein Arzt seine Praxis oder eine Teilpraxis, wird der Gewinn aus der Veräußerung nur unter bestimmten Voraussetzungen tarifermäßigt besteuert. Dies geht aus einem nun veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs hervor.
So liegt eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung oder -aufgabe nur dann vor, wenn sich die freiberufliche Arbeit entweder auf "wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten mit zugehörigen unterschiedlichen Patientenkreisen erstreckt" oder "bei gleichartiger Tätigkeit in voneinander getrennten örtlich abgegrenzten Bereichen ausgeübt wird".
Betreibt der veräußernde Arzt hingegen eine einheitliche gleichartige freiberufliche Praxis und überträgt die Hälfte dieser Praxis in eine Praxisgemeinschaft mit einem weiteren Arzt oder einer Ärztin, so geht der Bundesfinanzhof in der Regel nicht von einer steuerbegünstigten Teilpraxis aus. Die Tarifermäßigung kommt in einem solchen Fall folglich nicht in Betracht. Der Gewinn aus der Übertragung der hälftigen Praxis unterliegt dann dem individuellen Steuersatz.
12th Biennial Meeting of the International Gynecologic Cancer Society mehr
HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".
HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.