- Startseite
- DGGG Kongress 2008
- Berufspolitik
- Kliniken & Praxen
- Medizin & Forschung
- Pharma & MedTech
- Praxisanalyse
- Management & Personal
- Marketing & Kommunikation
- Recht & Steuer
– KÖLN (MedCon) – Kundenbindung – ein wichtiges Thema, in das Großunternehmen viel Geld und Zeit investieren. Dabei sind gar keine großen Ausgaben notwendig, um bei Ihren Patienten präsent zu bleiben.
Kernpunkt ist ein so genanntes Recall-System, mit dessen Hilfe Glückwunsche zum Geburtstag, Informationen über Urlaubszeiten und -vertretung oder Erinnerungsschreiben an Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchungen verschickt werden können: Für einen Arzt gibt es viele Gelegenheiten, seinen Patienten einen Brief zu schreiben. Und viele Patienten wissen diesen Service zu schätzen.
Bei Einführung des Service sollte jeder Patient, der in die Praxis kommt, über das neue System informiert werden. Auf einem Bogen kann er ankreuzen, ob er daran teilnehmen will und wenn ja, an welche Untersuchungen er künftig erinnert beziehungsweise über welche Themen er informiert werden möchte. Die Abwicklung erfolgt mit Hilfe der Praxis-EDV, wobei die meisten Systeme eine Recall-Funktion enthalten.
Werden in den elektronischen Karteikarten Selektionsmerkmale definiert, kann danach gesucht werden. Entsprechende Listen zeigen dann je nach Suchanfrage an, welche Patienten beispielsweise an die Grippeimpfung erinnert werden wollen, wer zur Ernährungsberatung eingeladen werden möchte oder wer in zwei Tagen Geburtstag hat.
Recall- und Textverarbeitungssystem sind miteinander verbunden, so dass die Schreiben an die Patienten automatisch erstellt und ausgedruckt werden können. Unterschrieben werden die Briefe aber selbstverständlich vom Arzt persönlich.
Der Aufbau eines solchen Recall-Systems kostet zwar Zeit und Geld. So muss überlegt werden, was überhaupt aufgenommen werden soll, die entsprechenden Selektionsmerkmale müssen festgelegt werden, die Textbausteine für die Anschreiben sind zu erstellen und der Umgang mit den Recall-Funktionalitäten der Praxis-EDV muss eingeübt und beherrscht werden.
Doch die Briefe zeigen den Patienten, dass „ihr“ Arzt Wert auf eine gute Beziehung zu ihnen legt und sie geben ihnen das Gefühl, gut betreut zu werden. Wesentlicher Vorteil ist, dass auf die beschriebene Weise – ganz legal – auch die Patienten erreicht werden, die in jüngster Zeit der Praxis ferngeblieben sind.
Quelle: Meditrust Marketing
12th Biennial Meeting of the International Gynecologic Cancer Society mehr
HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".
HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.