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Praxisorganisation in Zeiten des EBM2008

23.06.2008 – KÖLN (MedCon) – Vor einem halben Jahr ist der neue EBM in Kraft getreten. Höchste Zeit also, noch einmal über die Praxisorganisation nachzudenken.

Bereits im alten EBM löste ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt den damaligen Ordinationskomplex aus, was sich auch im neuen EBM mit der Versichertenpauschale im hausärztlichen Bereich widerspiegelt.

Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt ist der einzige obligatorische Leistungsinhalt. Auch wenn der Kontakt nur wenige Minuten dauert, beträgt die Honorierung je nach Altersgruppe immerhin zwischen 900 und 1020 Punkte. Praxisorganisatorisch ist deshalb anzustreben, den persönlichen Kontakt mit dem Patienten herzustellen.

Keine Sorge besteht, wenn durch Abrechnung der Pauschalen relativ schnell die Auffälligkeitsgrenze von 780 Stunden im Rahmen der Plausibilitätsprüfungen erreicht ist. Dies führt nicht automatisch zu Honorarkürzungen. Eine gute und ausreichende Dokumentation der erbrachten Leistungen ist aber wichtig, um bei Prüfungen die Abrechnung plausibel darzulegen.

Zur Praxisorganisation und damit verbunden zur Wettbewerbsverbesserung gehört auch die Delegation von Leistungen. Ärzte können ihre Zeit anderweitig einsetzen, wenn Arbeiten an Arzthelferinnen delegiert werden. Aber nicht alles kann delegiert werden; die rechtlichen Vorgaben sind zu beachten.

Für vorhersehbare Inanspruchnahmen des Vertragsarztes an einem Sonntag ist keine Abrechnung nach dem EBM möglich. Wenn es medizinisch nicht unbedingt erforderlich ist, sollten Sie eine Sonntags-Inanspruchnahme (z.B. Infusionstherapie) vermeiden.

Bei allen Leistungen, die im EBM krankheitsfallbezogen abzurechnen sind, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese Leistungen gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des EBM nach vier Quartalen wieder abrechnungsfähig sind. Eine Erinnerungsnotiz wäre hilfreich.

In den EBM wurde die telefonische Beratung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt aufgenommen (GOP 01435). Hilfreich ist eine feste Tageszeit hierfür einzuplanen. Dadurch werden Sie in der laufenden Sprechstundentätigkeit durch Telefonate nicht gestört. Aber auch der Patient kann sich darauf einstellen, dass Sie zu einer bestimmten Zeit anrufen.

Leistungen im Rahmen der Prävention (Früherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen) bedeuten außerbudgetäre Honorarzahlungen. Überlegen Sie, ob – auch als Service an den Patienten – ein Anruf oder eine Erinnerungskarte für die nächste Untersuchung angezeigt ist. Viele Patienten nehmen den Service der Praxis gerne an.

Verschiedene Krankheitsfälle bleiben bei der Berechnung des Laborbudgets gemäß EBM unberücksichtigt. Diese Krankheitsfälle sind mit Kennziffern auf dem Abrechnungsschein/Datensatz einzutragen. Sprechen Sie mit Ihrem Praxispersonal ab, dass grundsätzlich bei Beginn der Behandlung diese Kennziffern eingetragen werden.

Dies gilt auch für Praxisbesonderheiten im Rahmen von Richtgrößenvereinbarungen zu Arzneiverordnungen. Fragen Sie bei Ihrer KV nach.

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Termine
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    25.10.2008

    12th Biennial Meeting of the International Gynecologic Cancer Society mehr

Kurzmeldungen
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    8000 Arzthomepages abgemahnt

    HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
    Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
    Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".

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    Arzt-Homepages oft mangelhaft

    HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.