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Bewertungsportale: Ärzte müssen über Eintrag informiert werden

16.06.2008 – BERLIN (MedCon) – Die Betreiber von Bewertungsportalen müssen Ärzte informieren, wenn diese auf ihren Seiten bewertet werden.

Darauf dringen die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich. Berliner Datenschützer haben bereits erste Bußgelder gegen Portalbetreiber verhängt, die diese Regelung nicht berücksichtigen.

„Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt, dass bei Bewertungen die davon Betroffenen einwilligen müssen“, erklärte Hanns-Wilhelm Heibey, der stellvertretende Datenschutzbeauftragte von Berlin. Deshalb müssten Portalbetreiber die Einwilligung der Bewerteten einholen, sie zumindest aber vor Veröffentlichung informieren, forderte Heibey.

Bei Beurteilungen und Bewertungen in Internetportalen handele es sich „vielfach um sensible Informationen und subjektive Werturteile über Betroffene“, die in das Internet eingestellt würden, „ohne dass die Urheber erkennbar sind und die jederzeit von jedermann abgerufen werden können“, heißt es in einem Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich vom April dieses Jahres. Anbieter entsprechender Portale hätten deshalb die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes über die geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten.

Quelle: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Pressemitteilung vom 22. April 2008

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Kurzmeldungen
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    8000 Arzthomepages abgemahnt

    HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
    Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
    Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".

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    Arzt-Homepages oft mangelhaft

    HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.