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– KÖLN (MedCon) – Die Vorstellungen, die die einzelnen Mitarbeiter von der Arbeit in der Praxis haben, können weit auseinanderlaufen.
Während der Arzt die Patienten beispielsweise möglichst gut betreuen möchte und damit so manche Überstunde in Kauf nimmt, ist den Helferinnen möglicherweise an einem pünktlichen Feierabend gelegen. Dann entsteht oft das Gefühl, dass nicht alle an einem Strang ziehen. Spätestens dann ist es an der Zeit, sich mit den Mitarbeitern über deren Ziele und jenen der Praxis zu verständigen und einen gemeinsamen Weg zu finden.
Dies geschieht optimalerweise in Zielvereinbarungsgesprächen. Darin erfahren die Mitarbeiter, was genau der Chef von ihnen verlangt, welche Ziele er verfolgt und wie sie dazu beitragen können. Praxisinhaber wiederum können so die Motivation, Leistung und Eigeninitiative der Mitarbeiter fördern. Wichtig ist auch, dass bei einem solchen Gespräch Erfolge sichtbar und Ursachen von Konflikten geklärt werden. Von Vorteil ist, wenn dabei konkrete Vereinbarungen über Ergebnisse getroffen werden und die Mitarbeiter in der Folge mehr an der Praxis teilhaben können. Insgesamt beugen gemeinsame Ziele von Chef und Mitarbeitern Problemen und Konflikten vor.
Dazu müssen die Gespräche allerdings gut vorbereitet sein. So sollte der Termin rund eine Woche vor dem Gespräch vereinbart werden, damit sich alle Beteiligten – vor allem aber der jeweilige Mitarbeiter – darauf vorbereiten können.
Das Gespräch selbst dauert etwa 60 bis 90 Minuten und dient – ganz klar – nicht der reinen Selbstdarstellung des Praxisinhabers. Vielmehr sollte zunächst der Mitarbeiter ausführlich über die eigenen Vorstellungen sprechen können. Erst danach erläutert der Chef seine Erwartungen. Anschließend werden die Gemeinsamkeiten herausgearbeitet sowie kurzfristige – innerhalb des nächsten halben Jahres erreichbare – und langfristig angestrebte Ziele bestimmt. Wichtig ist, dass diese konkret formuliert sind und der Stand der Umsetzung nachvollziehbar ist. Es geht darum, welche Aufgaben der betreffenden Person übertragen und welches Ergebnis erwartet wird. Noch im Laufe des Gesprächs sollte das Besprochene handschriftlich aufgeschrieben werden.
Mit dem Aufgeschriebenen wird danach ein Protokoll zusammengefasst. Der Mitarbeiter erhält eine Kopie davon, das Original kommt in die Personalakte.
Da nicht nur Worthülsen vereinbart werden, ist es möglich, weitere Termine festzulegen, zu dem die Zielvereinbarungen überprüft werden. Vor und während dieser Gespräche stellt der Praxisinhaber dann fest, wie er mit dem Ergebnis zufrieden ist. Hier kann auch ein Schulnotensystem hilfreich sein. Dies wird mit dem Mitarbeiter besprochen und eine neue Vereinbarung getroffen.
HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".
HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.