- Startseite
- Berufspolitik
- Kliniken & Praxen
- Medizin & Forschung
- Pharma & MedTech
- Praxisanalyse
- Management & Personal
- Marketing & Kommunikation
- Recht & Steuer
– KÖLN (MedCon) – Banken verkaufen Kredite, um ihr betriebswirtschaftliches Ergebnis aufzupolieren. Die Folgen für die betroffenen Kunden können hingegen dramatisch sein.
Dass Forderungen aus unbezahlten Rechnungen an Dritte abgetreten werden können, ist weitgehend bekannt. Und dass die Käufer der Forderungen dann oft nicht zimperlich sind, wenn es darum geht, das geschuldete Geld einzutreiben, haben verschiedene Medienberichte immer wieder verdeutlicht.
Dennoch wähnen sich die meisten Verbraucher – darunter auch Ärzte –auf der sicheren Seite. Sie gehen davon aus, dass das Thema „Forderungsverkauf“ sie nicht betrifft. Denn wer all seine finanziellen Verpflichtungen erfüllt – so die landläufige Meinung – hat hier nichts zu befürchten.
Doch diese Sicherheit trügt. Denn auch Banken und Sparkassen verkaufen Kredite. So beläuft sich das gehandelte Kreditvolumen nach Untersuchungen des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V., Hamburg (iff), auf schätzungsweise 15 Milliarden Euro. Eine Studie, die das iff im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) durchführte, zeigt zudem, dass es dabei nicht nur um „faule“ Kredite geht.
Rund ein Drittel des gehandelten Kreditvolumens entfällt auf Darlehen, bei denen die Raten stets pünktlich bezahlt worden sind! Denn die Banken wollen die „schlechten Risiken“ loswerden. Und um ihr Angebot für die Kreditaufkäufer attraktiver zu gestalten, werden dem Portfolio neben den „faulen“ auch einige gute Risiken beigemischt.
Die betroffenen Verbraucher erleiden dadurch zum Teil erhebliche Nachteile. Die neuen Vertragspartner – in der Regel ausländische Investmentgesellschaften – forcieren beispielsweise die Zwangsvollstreckung oder drängen darauf, langfristige Kreditverträge vorzeitig zum Nachteil des Verbrauchers zu kündigen.
Fazit:
Wer einen Kreditvertrag bei einer Bank oder Sparkasse abgeschlossen hat, kann nicht mehr sicher sein, dass dieses Kreditinstitut auch bis zur vereinbarten Rückführung des Kredites sein Vertragspartner bleiben wird.
Da die Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung zur Zeit keinen sicheren Schutz vor solch unliebsamen Überraschungen bieten, sollten Sie bei Abschluss eines neuen Kreditvertrages immer auch ein Abtretungsverbot vereinbaren. Und auch bei bestehenden Verträgen lohnt es sich, darüber mit der Bank nach zu verhandeln. Lassen Sie sich also unbedingt schriftlich zusichern, dass die Ihnen gewährten Kredite unter keinen Umständen, und schon gar nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, an fremde Dritte veräußert werden dürfen.
HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".
HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.