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Staat fördert professionelle Praxisberatung

Beratungskosten können bezuschusst werden
Beratungskosten können bezuschusst werden

31.03.2008 – HAMBURG (MedCon) – Auch wenn viele Ärzte es nicht gerne hören – sie sind Unternehmer, mit allen Rechten, Pflichten und Schwierigkeiten der lukrativen und betriebswirtschaftlichen Betriebsführung.

Sollten sie dazu die Unterstützung eines professionellen Beraters benötigen, können Ärzte als Freiberufler oder Existenzgründer für diese Beratungsleistungen einen Zuschuss beantragen: So übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 40 Prozent der Kosten – bei Existenzgründungs- und -aufbauberatungen 50 Prozent innerhalb von drei Jahren nach Gründung. Der Höchstzuschuss beträgt maximal 1.500 Euro.

Wichtig für die Bewilligung der Förderung ist es, dass Sie den Antrag spätestens drei Monate nach der Beratung stellen, die Kosten bereits bezahlt haben und dies durch Vorlage eines Kontoauszuges nachweisen können.

Die Richtlinien sowie das Online- Antragsformular finden Sie unter www.beratungsfoerderung.net.

Quelle: Stiftung Gesundheit

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Kurzmeldungen
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    8000 Arzthomepages abgemahnt

    HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
    Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
    Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".

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    Arzt-Homepages oft mangelhaft

    HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.