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– KÖLN (MedCon) – Eine eigene Homepage zu besitzen, gehört für viele Arztpraxen zum selbstverständlichen Service, um Patienten über die Sprechzeiten, das Team oder besondere Angebote zu informieren.
Allerdings sind bei der Erstellung Ihres Internetauftritts einige Vorschriften beachten.
Auf jeden Fall müssen Ärzte das Telemediengesetz (TMG) berücksichtigen, das bestimmte Informationen festschreibt, die „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ sind – andernfalls drohen Geldbußen:
- Name und Anschrift der Niederlassung (bei juristischen Personen, wie z. B. einer GmbH, auch Rechtsform und Vertretungsberechtigter)
- Email-Adresse
- Ärztekammer, welcher der Arzt angehört; bei niedergelassenen Vertragsärzten auch Angabe der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
- Soweit eine Partnerschaftsgesellschaft besteht, das Partnerschaftsregister und die entsprechende Registernummer
- Gesetzliche Berufsbezeichnungen (z.B. Arzt/Ärztin) und den Staat, in dem diese verliehen wurde
- Berufsrechtliche Regelungen, denen der Arzt unterworfen ist (z.B. Hamburger Ärztegesetz und Berufsordnung)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer, soweit der Arzt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt
Um die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der letzten drei Punkte sicherzustellen, empfiehlt es sich, einen Link auf die Homepage der zuständigen Ärztekammer zu legen. Sollten Sie unter der veröffentlichten E-Mail-Adresse nicht sofort auf Anfragen reagieren können, empfiehlt es sich, in einem Zusatz auf mögliche Verzögerungen hinzuweisen.
Weitere Vorschriften, die bei der Gestaltung des Praxisauftritts berücksichtigt werden müssen, sind Datenschutzrichtlinien, Heilmittelwerbegesetz oder Wettbewerbsrecht.
Sollten Sie angesichts dieser Restriktionen unsicher sein, ob Ihr Praxisschild im Netz juristisch einwandfrei und zudem noch optisch ansprechend ist, können Sie sich bei Webdesignern, die Erfahrungen mit Homepages im Medizinbetrieb haben, professionelle Unterstützung holen.
HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".
HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.