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– KÖLN (MedCon) – Seit im Gesundheitswesen die Zeichen auf Sparen stehen, benötigen Ärzte nicht nur medizinische Kenntnisse, sondern zunehmend auch unternehmerisches Geschick, ihre Praxis erfolgreich zu führen.
Ein wichtiger Aspekt dabei: die Zufriedenheit der Patienten. Um die Stärken und Schwächen der Praxis aus Sicht Ihrer Patienten zu erkennen sowie Meinungen zu neuen Angeboten und über Verbesserungsmöglichkeiten des Praxisablaufs einzuholen, bietet sich eine Patientenbefragung an. Oft kommt dabei zu Tage, dass sich Patienten an ganz anderen Punkten als denen stören, die Sie für primär ausschlaggebend halten.
Die Entwicklung einer solchen Umfrage ist nicht ganz einfach – folgende Tipps helfen jedoch, sich auch ohne Unterstützung durch (oft teure) Berater ein Bild von der Zufriedenheit der Patienten zu machen:
- Fassen Sie sich kurz, mehr als zwölf Fragen zu den Bereichen Praxispersonal, ärztliche Betreuung und Organisation sollten Sie nicht stellen.
- Stellen Sie Fragen zu Alter, Geschlecht, Beruf und Versicherung des teilnehmenden Patienten, dann können Sie die Ergebnisse für einzelne Patientengruppen getrennt auswerten.
- Achten Sie unbedingt darauf, dass die Fragebögen anonym sind. Geben Sie einen Blanko-Briefumschlag mit aus und stellen Sie einen Briefkasten auf. Stifte und Schreibunterlagen (z. B. ein Klemmbrett) erleichtern den Patienten das spontane Ausfüllen.
- Geschlossene Fragen mit vorgegebenen Antworten zum Ankreuzen erleichtern die Auswertung. (z. B.: Wie zufrieden sind Sie mit der Terminvergabe? Sehr zufrieden, zufrieden, weniger zufrieden, nicht zufrieden)
Für die Auswertung können Sie entweder eine Strichliste führen oder Ihren PC mit einem Tabellenkalkulationsprogramm nutzen. Das Ergebnis der Befragung sollten Sie unbedingt mit Ihren Helferinnen besprechen und auch Maßnahmen folgen lassen, sonst machen Sie sich gegenüber Ihren Patienten unglaubwürdig.
HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".
HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.