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EBM2008: Dokumentieren Sie Ihre Leistungen trotz Pauschalen

11.02.2008 – KÖLN (MedCon) – Der neue EBM 2008 setzt mit Versicherten- und Grundpauschalen den Weg fort, der mit dem EBM2000plus begonnen wurde: Mehr und größere Pauschalen – weniger Einzelleistungen.

Dabei sind nun zum 1.1.2008 unter anderem die Konsultationen, die Beratungen und der Verwaltungskomplex (01430) unter die Räder gekommen. Mit der Folge, dass künftig anhand der Honorar-Abrechnung die eigene Arbeitsleistung (die zu einem Gutteil aus Konsultationen, Beratungen und weiteren Patientenkontakten besteht) kaum noch dokumentiert werden kann.

Daher ein dringender Rat, den auch viele Berufsverbände aussprechen: Dokumentieren Sie ganz einfach mittels einer eigenen Pseudoziffer Ihre ärztliche Leistung auch dann in der EDV, wenn es keine Abrechnungs-Ziffer im EBM dafür gibt. Wählen Sie sich dazu eigene Ziffern (am besten abgestimmt mit den Fachkollegen in der Region) für folgende bisherigen Ziffern aus:

XX215 - Konsultation Facharzt
03115 - Konsultation Hausarzt

XX220 - Beratung Facharzt
03120 - Beratung Hausarzt

01430 - Verwaltungskomplex

Diese Daten können später in Prüfungen oder bei Verhandlungen mit Kassenträgern sehr wertvoll für Sie sein.

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Kurzmeldungen
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    8000 Arzthomepages abgemahnt

    HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
    Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
    Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".

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    Arzt-Homepages oft mangelhaft

    HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.