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Erfolgsfaktor: Stellenbeschreibungen

11.01.2008 – KÖLN (MedCon) – Um mit Ihrer Praxis gut ins neue Jahr zu starten, sollten Sie – so Sie es noch nicht getan haben – die Aufgaben und Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter mit Hilfe von Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibungen konkretisieren.

Denn nicht selten treten in Arztpraxen organisatorische Mängel und Pannen auf, die auf unklare Strukturen und uneindeutige Aufgabenbereiche zurückzuführen sind: Jede Arzthelferin macht alles und hilft der Kollegin bei Stress aus.

Dieses – unter kollegialen Aspekten betrachtet – positive Verhalten führt dann oft beim Auftreten von Fehlern dazu, dass sich keine Helferin verantwortlich oder zuständig fühlt.

Die Erstellung von Organigrammen, Stellen- und Funktionsbeschreibungen ist ganz eindeutig eine zentrale Führungsaufgabe des Praxisinhabers.

Die Verfassung schriftlicher Arbeitsplatz- und Stellenbeschreibungen sowie von Anforderungsprofilen erscheint zwar vordergründig sehr aufwendig, bietet aber eine Reihe von Vorteilen:

Arbeitsplatz- und Stellenbeschreibungen:

- definieren Kompetenzbereiche
- geben klare Entscheidungsspielräume und
- legen Verantwortungen fest.

Außerdem bieten sie eine konkrete Orientierung

- für die künftige Personalauswahl
- bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- in Fällen von Krankheits- und Urlaubsvertretung
- bei der regelmäßigen Leistungsbeurteilung
- zur Abstimmung der Aufgaben im Team
- zur Vermeidung von Doppelarbeit
- hinsichtlich kontinuierlicher Qualitätsverbesserungen
- bei der Erstellung von Zeugnissen

Die Konkretisierung durch Arbeitsplatzbeschreibungen bildet außerdem die Basis dafür, dass die Mitarbeiterinnen gezielt ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden können. Denn:

Ungleiche Wesen gleich zu behandeln, ist nicht Gerechtigkeit, sondern Gleichmacherei!

Muster:

Stellenbeschreibung

Stellenbezeichnung: z.B. Leitende Arzthelferin, Ersthelferin

Einordnung der Stelle: z.B. untersteht Dr. X, ist Vorgesetzte von ....

Regelung der Stellvertretung:

Kernaufgaben:
z.B. eigenständige Führung des Praxis-Annahmebereichs:
- Terminvergabe
- Posteingang und Postausgang
- Überwachung des Recall-Systems
- Anrufbeantworter

Besondere Anforderungen: z.B. Berufserfahrung, Freude am Organisieren, Kommunikationstalent, ...

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Kurzmeldungen
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    8000 Arzthomepages abgemahnt

    HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
    Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
    Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".

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    Arzt-Homepages oft mangelhaft

    HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.