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– BERLIN (MedCon/sf) – Ärzte und Psychotherapeuten können ab sofort online innerhalb einer Stunde die ihnen gesetzlich vorgeschriebene Selbstbewertung ihrer Praxis (Qualitätsmanagement) vornehmen.
Darauf weist der Hartmannbund in Berlin hin, der zusammen mit der Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ®) – zu deren Gesellschaftern unter anderem die Bundesärztekammer zählt – mit dem KTQ-Check diese Online-Selbstbewertung für Arztpraxen und Psychotherapeuten erarbeitet hat.
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Unter www.ktq-check.de besteht mit diesem Kurzcheck die Möglichkeit, für 99 Euro noch bis zum Jahresende alle gesetzlichen Anforderungen der Phase I zu erfüllen – Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, der nahtlose Übergang in die Phase II ist möglich.
Der Hintergrund: Die „Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“ macht die Einführung eines Qualitätsmanagements für alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten zur Pflicht.
Dabei gibt die Richtlinie einen Vier-Stufen-Plan vor, dessen erste Phase bis zum Ende des Jahres 2007 mit einer schriftlichen Selbstbewertung abgeschlossen sein muss. Am 1. Januar 2008 beginnt laut Hartmannbund die Umsetzungsphase, die sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckt.
Die KTQ® richte sich in erster Linie an alle „Nachzügler“, um diesen noch den rechtzeitigen Einstieg in ein einrichtungsinternes QM zu ermöglichen, so der Hartmannbund.
Die Auswertung durch die KTQ® beinhaltet neben der strukturierten Darstellung der Stärken und Verbesserungspotenziale auch eine grafische Aufbereitung. Der Ergebnisbericht soll dem Praxisinhaber innerhalb von fünf Tagen in Papierform vorliegen.
Dabei werden zur systematischen Einführung und/oder Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagement Ziele in abgestufter Priorität formuliert, die die Grundlage für die zweite Phase des Vier-Stufen-Plans zum Anfang des nächsten Jahres bilden.
HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".
HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.