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„Wer zu spät kommt...“

20.02.2002 – Homepage-Preisträger Wagner gibt den Kollegen, die sich
an die Erstellung ihres eigenen Webauftritts wagen,
drei zentrale Fragen zu bedenken.

In den 90er Jahren etablierte sich der PC entgültig in den Arztpraxen. Ohne eine gute Software ist die Patientienverwaltung und Praxisorganisation kaum noch vorstellbar. Das erste Jahrzent des neuen Jahrtausends aber wird die endgültige Integration der Praxis-EDV auch im Bereich der kummunikativen Möglichkeiten des medizinischen Versorgungsgebietes bringen. PC-Vernetzungen zwischen Partnern, Labors, Gesundheitszentren und wissenschaftlichen Instituten werden die Regel werden. Hierzu gehört auch die Internetpräsenz mittels einer eigenen Homepage als Kommunikationsbasis sowohl für Kollegen als auch Patienten.
Der Deutsche Ärztetag hat das erkannt und mit einer Novellierung der Musterberufsordnung im Mai 2000 Rahmenbedingungen geschaffen, die von den Landesärztekammern umgesetzt wurden, so geschehen in Niedersachsen im November 2000 mit einer weiteren Ergänzung im November 2001.
Das persönliche Interesse des Autors an Praxis-EDV (karteikartenose Patienten- und Befundverwaltung seit 1988) führte schon Mitte der 90er Jahre zu einem Homepage-Versuch, der frustran endete. Zum einen, weil die Adresse kompliziert und kaum bekannt war, zum anderen, weil der Web-Designer spurlos untertauchte und Zeit und eigenes Know-how damals zur Pflege und Weiterentwicklung nicht ausreichten. Dass aus diesem Grunde zwei seiner Töchter Web-Design studierten, ist ein Gerücht, war aber für den Neustart eine große Hilfe und führt gleich zum ersten Merksatz:

„Wie bei einer guten
Praxis-Software muss eine gute Homepage professionell
entworfen und gepflegt werden!“

Diese Hilfe wird für einfache Präsentationen auch von Pharmafirmen angeboten. Web-Designfirmen überschwemmen derzeit den Markt, hier ist sorgfältige Prüfung notwendig. Für ganz Kundige oder Mutige bieten die Hostfirmen, bei denen die Homepage dann gegen Gebühr ins Netz gestellt wird, die entsprechende Software (zum Beispiel AdobeGoLife) kostenlos an. Wer sich – wie auch immer – an die Erstellung seiner eigenen Internetpräsenz wagt, sollte die folgenden drei Fragen bedenken:

Was will ich?

Soll es ein einfaches Praxis-Tablaux sein, also eine Seite ähnlich dem Praxisschild?
Dann sind die angebotenen Dienste aus dem Pharmabereich durchaus akzeptabel, vor allem, weil einem die Beantwortung der weiteren Fragen größtenteils abgenommen wird.
Soll es dagegen eine mehrseitige Darstellung der eigen Praxis sein, dann lohnt es sich allemal, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch die mehrseitige Page kann sich auf praxisbezogene und organisatorische Hinweise beschränken oder aber zusätzlich Patienteninformationen aus dem vertretenen Fachgebiet anbieten. Je umfangreicher das Angebot ist, desto wichtiger wird der klare und übersichtliche Aufbau und das Funktionieren der Links zum Wandern zwischen den einzelnen Seiten, auch Navigation genannt. Möglichkeiten zum Wechseln auf die Pages von Partnerpraxen, Labors und wissenschaftlichen Datenbanken (so genannte Hyperlinks) können das Informationsangebot bis ins Unendliche erweitern. Allerdings nimmt die redaktionelle und fachliche Vorarbeit für derartige Präsentationen Wochen bis Monate in Anspruch und macht nur Sinn, wenn sie ständig aktualisiert wird. Daher lautet Merksatz 2:

„Eine gute Homepage
bedarf der
ständigen Pflege
und Aktualisierung!“

Gewarnt werden muss vor allzuvielem graphischen Schnickschnack, welcher unter Umständen unakzetable Ladezeiten bedingt (optimal bis 15 Sekunden).
So weit gediehen stellt sich nun die zweite Frage:

Was darf ich?

Hier trennt sich bei den Web-Design-Anbietern schon die Spreu vom Weizen, denn wer sich auf diesem Markt anpreist, sollte darüber Bescheid wissen.
Kapitel D, Nr.5 der Berufsordnung der ÄK Niedersachsen gibt hier Auskunft über „öffentlich abrufbare Arztinformationen in Computerkommunikationsnetzen“: Erlaubt sind sachliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Erbringung ärztlicher Leistungen stehen sowie organisatorische Hinweise. Dabei ist eine berufswidrige werbende (zum Beispiel Dankesschreiben von Patienten) oder vergleichende Darstellung (www.bester-frauenarzt.de) verboten. Desgleichen ist das Einbinden von Werbung für Firmen und Produkte durch Links, Banner oder Pop-up-Fenster untersagt.
Aber nicht nur die Verbote sind festgelegt, es gibt auch eine Reihe von Pflichtangaben, die eine Arzt-Homepage enthalten muss. Das führt zur dritten und letzten Frage:

Was muss ich?

Auch hier gibt die ÄK Niedersachsen Hinweise. Ein Arzt hat in seiner Internetpräsentation anzugeben:
1.) die Fachgebietsbezeichnung
2.) medizinisch-akademische Grade und ärztlichen Titel
3.) Zulassung zu den Krankenkassen
4.) Weiterbildungsrechtliche Qualifikationen seiner ständigen ärztlichen Tätigkeit
5.) Berufsausübungsgemeinschaften (Praxengemeinschaft, Partnerschaften etc.)
6.) die zuständige Ärztekammer
7.) die Bezeichnung der gültigen Berufsordnung mit Zugangshinweis
8.) die Berufsbezeichnung (Arzt) und den Staat, der sie verliehen hat
9.) Informationen für schnelle elektronische Kontaktaufnahme und Kommunikation.
Zu diesen rechtlichen Vorgaben unserer Standesvertretung gesellen sich noch ein paar weitere Merksätze, die unbedingt beachtet werden sollten:
• Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen sollten Internet-Rechner und Praxis-PC streng getrennt sein!
• Eventueller E-Mail-Verkehr mit Patientendaten muss immer verschlüsselt geführt werden!
• Keine Beratung von Patienten durchführen, die nicht persönlich bekannt sind!
• Eine Home-Page, die nicht ständig gepflegt und aktualisiert wird, wird schnell zum „Web-Müll“! (Dies kann durchaus von kleinen seriösen Web-Design-Firmen übernommen werden.)
• Geben Sie Ihrer Page einen einprägsamen Domainnamen! (Hier werden die Möglichkeiten aber immer geringer, da alle „Renner“ schon belegt sind oder nur gegen (hohe) Gebühren zu kaufen sind.)
• Eine Website, die nicht zu finden ist, macht keinen Sinn! Zumindest sollte der Eintrag im Ärzt-Suchverzeichnis der jeweiligen Landesärztekammer erfolgen. Vielerorts entstehen auch regionale Informationsplattformen der Ärztevereine. Ein kostenloser Eintrag bei zehn der wichtigsten Suchmaschinen ist unter
www.submitplus.com/top10.htm
möglich.


Die Weiterentwicklung der ärztlichen Homepages wird genauso rasant voranschreiten wie in anderen Bereichen. Verschlüsselte Befundabfragen oder die Terminvergabe über Internet sind im Bereich des Möglichen. Eine besonders erfreuliche Folge der Internetpräsenz aber ist die Kommunikation und der Gedankenaustausch mit vielen Kollegen im Bundesgebiet und darüber hinaus.

Autor: Dr. Harald Wagner
Echternplatz 1, 31224 Peine

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Kurzmeldungen
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    8000 Arzthomepages abgemahnt

    HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
    Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
    Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".

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    Arzt-Homepages oft mangelhaft

    HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.