Anzeige

Mehr Pflichtangaben

08.02.2002 – Seit Jahresbeginn gelten neue Regeln, die bei der Gestaltung des Web-Auftritts zu beachten sind.

Zum 1. Januar wurde in Deutschland das Teledienstgesetz (TDG) an europarechtliche Vorgaben angepasst. Damit treten zahlreiche Regelungen in Kraft, die bei der Gestaltung des Internetauftritts einer Arztpraxis zu beachten sind. Nach den neuen Vorschriften muss jeder Praxisinhaber, der im Internet über sein Behandlungsspektrum und seine Praxis informiert, bestimmte Mindestinformationen zur Verfügung stellen, die von jedem Nutzer schnell einsehbar sein müssen.

Neben Selbstverständlichkeiten (Name, Praxisanschrift, E-Mail-Adresse) müssen nunmehr auch Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesärztekammer), zu dem Staat, in welchem man die Berufsbezeichnung „Arzt/Ärztin“ erworben hat, und zur Berufsordnung erfolgen. Zudem muss jeder Pädiater auf seiner Praxis-Homepage erläutern, wo der Besucher des Internetauftritts den Text der Berufsordnung beziehen oder einsehen kann. Wer ab dem 1. Januar die neuen Pflichtangaben nach dem TDG nicht vorhält, muss mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen rechnen.

Darüber hinaus kann das Unterlassen der Pflichtangaben als Ordnungswidrigkeit mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Daher bietet es sich an, die Homepage umgehend zu ergänzen oder zumindest den Internet-Supporter zu informieren. 

Quelle: Rechtsanwälte Wienke & Becker - Köln®, Bonner Straße 323, 50968 Köln, Auskunft@Kassenarztrecht.net oder 0221 / 3765-310; mehr unter www.Info.Kanzlei-wbk.de

Login
Kurzmeldungen
  •  

    8000 Arzthomepages abgemahnt

    HAMBURG (MedCon) - Nachdem die Stiftung Gesundheit bereits darauf aufmerksam gemacht hatte, dass viele Arzthomepages mangelhaft sind (wir berichteten), hat die Stiftung nun in einer Studie festgestellt, dass bereits 7,2 Prozent aller Arzthomepages abgemahnt wurden. Oftmals ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum der Grund. Die Abmahngebühren betragen laut Stiftung Gesundheit rund 1000 Euro. Hochgerechnet auf die rund 107.000 bestehenden Arzthomepages seien bisher etwa 8000 abgemahnt worden, der
    Gesamtschaden betrage rund acht Millionen Euro.
    Auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag am 19. und 20. September in Erfurt berichten Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars und Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, über Probleme bei der Homepagegestaltung. Das Programm und die Anmeldung sind abrufbar unter: www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Medizinrecht".

  •  

    Arzt-Homepages oft mangelhaft

    HAMBURG (MedCon/dk) - Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Darauf macht die Hamburger Stiftung Gesundheit nach einer bundesweiten Stichprobe bei rund 160 Praxen aufmerksam. In 45,1 Prozent der Fälle etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig. Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies sei besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert sei, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet würden, erklärt die Stiftung. Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz würden dagegen selten verletzt.