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Kosten-Nutzen-Bewertung: "Entscheidung über Lebensdauer und -qualität"

Wann wiegt der Nutzen die Kosten auf? (Foto: pixelio/Patzal)
Wann wiegt der Nutzen die Kosten auf? (Foto: pixelio/Patzal)

22.07.2008 – BERLIN (MedCon/ms) – Die Deutsche Krebsgesellschaft befürchtet, dass die strenge Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln ab dem nächsten Jahr vielen todkranken Patienten eine innovative Behandlung vorenthalten könnte. Deshalb plädiert sie dafür, die Besonderheiten onkologischer Therapien zu berücksichtigen.

Ein Gutachten von Prof. Jürgen Wasem, Professor für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen, im Auftrag der Krebsgesellschaft belegt, dass die Kosten-Nutzen-Bewertung in der Krebstherapie nur schwer möglich ist und zu falschen Ergebnissen führen kann.

Wichtigste Erkenntnis des heute vorgestellten Gutachtens ist nach Ansicht der Krebsgesellschaft: Verschiedene Gesetze, Richtlinien, Urteile und Empfehlungen müssten unbedingt harmonisiert und anwendbar gemacht werden. Grundlegend dafür sei die "Relation zwischen dem zusätzlichen Nutzen und den zusätzlichen Kosten im Vergleich zu bereits bestehenden therapeutischen Alternativen". Hier tauchen aber speziell für onkologische Therapien erhebliche Probleme auf, zeigt das Gutachten.

Nutzen- und Kostenbewertung hätten demnach jeweils spezifische Eigenheiten. Aufgrund der Schwere, Komplexität und Heterogenität von Krebserkrankungen komme es jedoch zu Konflikten in der kombinierten Kosten-Nutzen-Bewertung. Diese spitzten sich, so die Krebsgesellschaft, häufig "zu einer Entscheidung über die verbleibende Lebensdauer und Lebensqualität der Patienten" zu.

Das zweite Problem: Studien zur Bestimmung des Nutzens eines Medikaments werden bislang als randomisierte klinische Studien, oft auch in Form von Cross-over-Designs durchgeführt, bei denen Patienten zwischen zwei Behandlungsarmen wechseln können. Dies geschieht oft, wenn sich eine neue Therapie als wirksam erweist und die Ärzte sie den Patienten aus dem anderen Studienarm nicht mehr vorenthalten wollen.

Vorgaben der Zulassungsbehörden und vor allem ethische Bedenken könnten hier bereits Einfluss auf die Methodik der Studien haben, so das DKG-Gutachten. Die Folge: Ein eventueller Zusatznutzen könne gegebenenfalls "nicht in seinem vollen Umfang nachgewiesen werden kann", wie es in der evidenzbasierten Medizin heißt.

Da Krebs in vielen Fällen einen langwierigen und individuellen Verlauf nimmt, fehlt zudem häufig eine vergleichbare Standardbehandlung. Prof. Wasem, resümiert: Es "dürfte schwierig sein", Kosten-Nutzen-Bewertungen auf alle Stadien "des Krankheitsverlaufs und seine Therapieoptionen" gleichermaßen anzuwenden. Dieser "Vielgestaltigkeit" entspricht die variable Verwendung vieler onkologischer Arzneimittel in verschiedenen Therapielinien.

Es erscheint den Autoren daher "sachgerecht, in der Onkologie bei Nutzen- und Kosten-Nutzen-Bewertungen alternative patientenrelevante Effektmaße ? festzulegen". Diese Kriterien zur Nutzenbestimmung von Medikamenten seien auf Patientenseite ebenso komplex wie die jeweiligen Indikationen und Therapieformen. Das bisher erfasste Gesamtüberleben als "harter klinischer Endpunkt" erweise sich als zu undifferenziert und sollte um alternative Effektmaße ergänzt werden, meinen die Autoren.

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