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Hebammenverband sieht Gefahr einer genetischen Selektion durch PID

Foto: BIERMANN Medizin
Foto: BIERMANN Medizin

27.07.2010 (BIERMANN) – Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes Präimplantationsdiagnostik für nicht grundsätzlich strafbar zu erklären, stößt beim Hebammenverband auf Widerstand. Wenn nicht unverzüglich eine Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes auf den Weg gebracht werde, sei der Selektion menschlichen Lebens der Weg gebahnt.

"Das Lebensrecht eines Menschen darf nicht an dessen genetischer Makellosigkeit und vermeintlicher Normalität gekoppelt sein", so Martina Klenk, Präsidentin des Verbandes. "Denn die Möglichkeit, durch die Präimplantationsdiagnostik in Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung ein genetisch makelloses Kind zur Welt zu bringen, kann sehr schnell zu einer Verpflichtung werden. Das wäre eine ungeheure Belastung und Zumutung für Schwangere, die nicht mehr nur einfach guter Hoffnung sein dürfen, sondern sich zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt fühlen, sobald sich eine Normabweichung zeigt", so die Hebammenpräsidentin.

www.hebammenverband.de

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