– TÜBINGEN (BIERMANN) – Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes weist daraufhin, dass Krankenkassen nicht für die Kosten aufkommen, wenn beschnittene Frauen rekonstruierende Operationen benötigen. Zudem ist die Genitalverstümmelung nicht im medizinischen Diagnoseschlüssel enthalten.
Terre des Femmes berichtet von folgendem Fall: Halima ist 25 Jahre alt. Mit 18 floh sie aus ihrer Heimat Somalia nach Deutschland. Heute ist sie zum ersten Mal bei einer Gynäkologin. Als kleines Mädchen wurde sie - wie alle Mädchen in Somalia - beschnitten und ihre Vagina bis auf eine winzige Öffnung zugenäht. Nun erfährt sie, dass eine öffnende Operation ihren Problemen beim Wasserlassen und ihren starken Menstruationsschmerzen ein Ende bereiten kann.
Halimas Ärztin stellt fest, dass Genitalverstümmelung nicht im medizinischen Diagnoseschlüssel enthalten ist. Mit der Aufnahme in den Diagnoseschlüssel kann die Zahl der betroffenen Frauen, die aufgrund weiblicher Genitalverstümmelung medizinische Unterstützung benötigen, erfasst werden.
Außerdem weigert sich Halimas Krankenkasse, die Kosten für die notwendige Operation zu übernehmen, weil die Behandlung der Folgen weiblicher Genitalverstümmelung nicht im Abrechnungsverzeichnis der Krankenkassen auftaucht. Halima kann die Kosten jedoch nicht selbst aufbringen.
Möglicherweise leben mehr als 20.000 Frauen in Deutschland, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind. Viele leiden an den lebenslangen Folgen der Praxis, die sie als Mädchen über sich ergehen lassen mussten.
Nun wurde eine Unterschriftenaktion gestartet ,damit Genitalverstümmelung in Deutschland in den medizinischen Diagnoseschlüssel aufgenommen wird und dass die Krankenkassen medizinische Behandlungen und umfassende Beratungsgespräche übernehmen!
Weitere Informationen und Unterschriftenlisten als pdf-Download unter http://www.frauenrechte.de
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