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Gendiagnostik: Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt

(Foto: UK Ulm)
(Foto: UK Ulm)

04.02.2010 – BERLIN (BIERMANN) – Seit dem 1. Februar 2010 gilt das neue Gendiagnostik-gesetz. Prof. Rolf Kreienberg, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und Ärztlicher Direktor an der Universitätsfrauenklinik Ulm, begrüßt, dass das Gesetz das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung verbessert und die Menschen in Deutschland vor unfreiwilligen Genanalysen schützt.

Unter das Gendiagnostikgesetz (GenDG) fallen beispielsweise Untersuchungen bei Schwangeren, mit denen vor der Geburt das Risiko für gesundheitliche Störungen des Ungeborenen geklärt werden können (prädiktive Genanalysen) sowie Reihenuntersuchungen bei Neugeborenen.

Aber auch die Durchführung von Vaterschaftstests ist nun genau geregelt. Ohne Einwilligung der Betroffenen oder der verantwortlichen Personen dürfen Vaterschaftstests nicht mehr durchgeführt werden. Auch unfreiwillige genetische Untersuchungen durch den Arbeitgeber sind jetzt nicht mehr möglich.

Prof. Klaus Vetter von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und Chefarzt der Klinik für Geburtsmedizin in Neukölln erläutert, dass nach dem neuen GenDG für jede genetische Untersuchung die Einwilligung der betroffenen Person oder - bei ungeborenen Kindern - der schwangeren Frau vorliegen muss. "Das Gesetz betont damit die Notwendigkeit der ausdrücklichen Zustimmung Betroffener vor Genanalysen und trägt damit erheblich zum Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung bei", so Vetter.

Das neue Gesetz stärkt zudem ausdrücklich das Recht des Einzelnen auf Nichtwissen: Die betroffene Person kann und soll selbst entscheiden, über welche Untersuchungsergebnisse sie informiert werden möchte und über welche nicht.

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