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Sieg eines Contergan-Opfers

Andreas Meyer, Vorsitzender des Bundes Contergan-Geschädigter, vor dem Landgericht in Köln (Foto: dpa)
Andreas Meyer, Vorsitzender des Bundes Contergan-Geschädigter, vor dem Landgericht in Köln (Foto: dpa)

25.06.2009 – KÖLN (dpa) – Der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG) darf wieder zum Boykott von Medikamenten, Waschmittel und Kosmetika von Firmen der Familiengruppe Wirtz aufrufen. Das Landgericht Köln hob am Mittwoch eine einstweilige Verfügung auf.

Es war ein stiller, großer Moment im Leben des Andreas Meyer (48). Er jubelte nicht und er strahlte nicht. In seinem Rollstuhl wirkte der Mann ohne Arme und Beine sehr ruhig. «Das ist die erste Entscheidung, die wir gewonnen haben. In der ganzen Historie gab es bisher keinen Prozess, in dem wir gegen die Familie Wirtz gewonnen haben. Ich empfinde richtige Freude», sagte der erschöpft wirkende Mann.

Die rund 60 Conterganopfer im Gerichtssaal klatschten spontan Beifall. Es waren Menschen mit Missbildungen an Armen und Beinen, Menschen in Rollstühlen. Für sie sei der Boykottaufruf das letzte Faustpfand gegen die Unternehmerfamilie Wirtz, machte der BCG-Anwalt Jan Hegemann deutlich. Mit diesem Aufruf wollen die Conterganopfer die Unternehmerfamilie unter Druck setzen, damit sie fünf Milliarden Euro Entschädigung zahlt. «Die Eigentümerfamilie soll dort getroffen werden, wo es sie am empfindlichsten trifft, am Vermögen», sagte Hegemann.

Es ist wohl ein letzter verzweifelter Versuch - möglicherweise haarscharf am Rande der Legalität - wie die Richterin Margarete Reske in einer ersten Einschätzung durchblicken ließ. Nach einem Vergleich hatte Grünenthal aus Stolberg bei Aachen 1971 den Opfern 110 Millionen Mark gezahlt. Damit haben die Opfer keine rechtlichen Ansprüche mehr. Im kommenden Monat will das Unternehmen freiwillig weitere 50 Millionen Euro an die Conterganstiftung überweisen.

Im Gegensatz zur Dalli-Gruppe hatte Grünenthal nichts gegen den Boykottaufruf unternommen. Der Arzneimittelhersteller hatte bereits während seiner erfolglosen Klagen gegen den Contergan-Film «Eine einzige Tablette» monatelang mit dem Thema Contergan in den Schlagzeilen gestanden.

Die Dalli-Gruppe mit Dalli, Mäurer+Wirtz und 4711 sieht sich zu Unrecht im Visier der Conterganopfer. «Dalli wird zum Angriffsziel gemacht, um Dritte zu treffen. Dalli fühlt sich zu Unrecht angegriffen», sagte Anwalt Wilhelm Moll. Die Gruppe habe nichts mit Contergan zu tun und werde durch den Boykottaufruf bedroht. Die Richterin machte dagegen die Verknüpfung deutlich: Alle Dalli- Einzelunternehmen seien an der Grünenthal GmbH beteiligt.

Über die Frage, ob der Boykottaufruf legal ist, entschied das Gericht trotzdem nicht. «Das ist eine brisante Frage, die so spitz ist», dass sie in einem ausführlicheren Hauptsacheverfahren entschieden werden müsse, sagte die Richterin.

Bei einer noch nicht entschiedenen Klage der Unternehmen gegen den Boykott und einem weiteren Prozess müsste das Gericht abwägen: Verfolgen die Contergan-Opfer mit dem Aufruf eigene wirtschaftliche Interessen oder ist der Aufruf ein Beitrag zu einer wichtigen gesellschaftspolitischen Diskussion.

Einer möglichen Klage sieht Meyer gelassen entgegen. Die Unternehmerfamilie Wirtz solle sich diesen Schritt aber gut überlegen: «Sollen sie uns verklagen. Das Hauptsacheverfahren gibt ihnen die Chance, jahrelang mit Contergan in der Presse zu stehen.»

Von Elke Silberer

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