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Ärzte unterstützen Unions-Antrag zur Beratung vor Spätabtreibung

Fötus im Ultraschall (Bild: Archiv)
Fötus im Ultraschall (Bild: Archiv)

16.07.2008 – BERLIN/MÜNCHEN (MedCon/ms) – Die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) begrüßen die Ankündigung von CDU und CSU, ihren Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes nach der Sommerpause als Gruppenantrag in den Bundestag einzubringen.

Die bestehende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation ist nicht fristgebunden und erlaubt Abtreibungen auch dann noch, wenn das Kind außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre. Eine Beratungspflicht ist im Gegensatz zur Abtreibung im Rahmen der Fristenregelung bisher nicht vorgesehen.

Die SPD forderte bisher eine gesetzliche Regelung ausschließlich im geplanten Gendiagnostikgesetz. Der Entwurf des Gesetzes sieht eine Beratungspflicht des Arztes vor und nach der vorgeburtlichen Diagnostik vor. Die CDU/CSU-Fraktion hält dies nicht für ausreichend. Unabhängig davon, ob eine genetische Untersuchung stattgefunden hat oder nicht, solle eine Frau in einer Konfliktsituation vom Arzt beraten werden, erklärte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer.

Die Fraktion begründet ihre Forderung damit, dass nicht alle medizinischen Indikationen zum Schwangerschaftsabbruch im Kontext genetischer Untersuchungen auftreten. "Die Diagnose einer Behinderung des ungeborenen Kindes, schwere Partnerschaftskonflikte, Burnout-Syndrom sind Beispiele für Ursachen seelischer Belastungen, die zur Stellung einer medizinischen Indikation führen können", stellt Singhammer fest. Gerade in solchen seelischen Belastungssituationen sei eine intensive Beratung und Unterstützung der Schwangeren sehr wichtig.

Die Gespräche mit der SPD über einen gemeinsamen Entwurf waren nach drei Versuchen gescheitert. Die stellvertretende Pressesprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Verena Herkenhoff, bestätigte gegenüber der MedCon-Redaktion, dass die Fraktion nach der Sommerpause den Gruppenantrag einbringen werde. Dem Antrag können sich Abgeordnete aus allen anderen Fraktionen anschließen. Damit bestehe nun die Möglichkeit, einen fraktionsübergreifenden Konsens über die notwendigen Regelungen zu medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchen herzustellen, betonen Bundesärztekammer und DGGG.

"Die Beratungspflicht des Arztes und Angebote zu einer unterstützenden psychosozialen Beratung, die dreitägige Bedenkzeit nach Indikationsstellung und die möglichst lückenlose statistische Erhebung von Schwangerschaftsabbrüchen nach medizinischer Indikation müssen endlich gesetzlich verankert werden. Deshalb unterstützen wir mit Nachdruck die Initiative für eine Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes", sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Jörg-Dietrich Hoppe. Ziel müsse es sein, Schwangere in Konfliktsituationen besser zu unterstützen.

Prof. Dr. Walter Jonat, Präsident der DGGG, verwies auf das Bundesverfassungsgericht, das dem Gesetzgeber im Jahr 1992 in seinem Urteil bezüglich der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch eine Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht auferlegt hat. "Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD verpflichtet, dies zu prüfen und die Situation bei Spätabtreibungen zu verbessern", sagte Jonat.

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