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Keine komplette Kostenübernahme für künstliches Kinderglück

In-vitro-Fertilisation: Befruchtete Eizellen im Inkubator (Bild: Archiv)
In-vitro-Fertilisation: Befruchtete Eizellen im Inkubator (Bild: Archiv)

09.07.2008 – BERLIN (MedCon/ms) – Das BMG wird der Forderung des Bundesrates, die künstliche Befruchtung wieder vollständig aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu finanzieren, nicht nachkommen. Damit steht das Ministerium auf der Seite des GKV-Spitzenverbands.

Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause in einer Entschließung gefordert, dass die Krankenkassen die Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wieder vollständig übernehmen sollen. Das Länderparlament traut der Nachhilfe beim Kinderglück offenbar sehr viel zu: "In Anbetracht des demographischen Wandels und im Interesse der ungewollt kinderlosen Paare" müsse der ursprüngliche Rechtszustand wieder hergestellt werden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat jedoch nicht vor, diese Regelung zu ändern. Das teilte Pressesprecher Andreas Deffner der MedCon-Redaktion auf Anfrage mit. Die künstliche Befruchtung zu finanzieren sei eine familienpolitische Leistung, die die Solidargemeinschaft nicht alleine aufbringen könne. "Ulla Schmidt hat nicht vor, die Leistungen auszuweiten oder einzuschränken", sagte er.Die Betroffenen müssen seit der Gesundheitsreform 2004 die Hälfte der Kosten selber tragen. Die Krankenkassen unterstützen außerdem nur drei Versuche der künstlichen Befruchtung, und es gelten Altersgrenzen nach oben und unten.

Mit der 50-prozentigen Kostenübernahme haben die Krankenkassen nach Ansicht von Ann Hörath, der stellvertretenden Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbands, ihren Beitrag schon geleistet. "Eine nachhaltige demographische Entwicklung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe", sagte Hörath gegenüber der MedCon-Redaktion. "Das kann nicht die Versichertengemeinschaft allein bezahlen", ist sie überzeugt und bestätigt damit die BMG-Linie.

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