Anzeige

Ausschluss der Protonentherapie bei Mamma-Ca. aus dem GKV-Leistungskatalog: G-BA bestätigt

Foto: MEV
Foto: MEV

12.06.2008 – SIEGBURG/ESSEN (MedCon/ac) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist auch in zweiter Instanz in seinem Beschluss bestätigt worden, die Protonentherapie für die Behandlung des Mammakarzinoms (Brustkrebs) aus dem stationären Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszuschließen.

Wie aus einer Pressemitteilung des G-BA hervorgeht, fällte das Landessozialgericht am 4. Juni in Essen ein entsprechendes Urteil und bekräftigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts Köln vom Oktober 2005. Das Gericht habe den G-BA auch in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lediglich eine Rechts- und keine Fachaufsicht über den G-BA ausüben kann und habe die BMG-Beanstandung des Beschlusses zur Protonentherapie aufgehoben.

In der mündlichen Urteilsbegründung teilte die vorsitzende Richterin nach Angaben des G-BA dessen Auffassung, dass dieser nicht verpflichtet sei, den fehlenden Nutzen einer Methode nachzuweisen, weil dies so gut wie nie möglich sei. Zudem sei im Rahmen der gesetzlich geregelten Aufsicht dem BMG nur die Möglichkeit gegeben zu prüfen, ob die wissenschaftliche Bewertung des G-BA vertretbar und in ordnungsgemäßen Verfahren zustande gekommen ist (Rechtsaufsicht). Gleichzeitig stellte der Senat klar, dass trotz unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen (ambulant: § 135 SGB V – Erlaubnisvorbehalt im Unterschied zu stationär: § 137c SGB V – Verbotsvorbehalt) bei der Bewertung des Nutzens und der Notwendigkeit einer Methode die gleichen Kriterien zur Anwendung kommen müssen.

Den Ausschluss der Protonentherapie für die Behandlung des Mammakarzinoms aus dem Leistungskatalog der GKV hatte der G-BA im Wesentlichen damit begründet, dass es keine hinreichenden wissenschaftlichen Belege für deren Wirksamkeit gäbe. Das BMG hatte diesen Beschluss mit der Begründung beanstandet, dass die fehlende Wirkung einer im stationären Bereich ausgeschlossenen Methode vom G-BA nachgewiesen werden müsse.

„Dieses Urteil hat - unabhängig von der zu erwartenden Fortsetzung des Rechtsstreites in der nächsten Instanz – eine sehr grundsätzliche Bedeutung für die weitere Arbeit des Bundesausschusses und Signalwirkung für vergleichbare gerichtliche Auseinandersetzungen, die noch anhängig sind, beziehungsweise eventuell künftig anstehen. Dies sowohl in Hinblick auf die Methodenbewertung insgesamt als auch für das grundsätzliche Binnenverhältnis von G-BA und BMG“, sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. „Es wurde nun auch in der zweiten Instanz festgestellt, dass die Beweislast des fehlenden Nutzens einer Behandlungsmethode nicht beim G-BA liegt, und dass sich das Ministerium auf seine im Gesetz vorgesehene Rechtsaufsicht beschränken muss. Es darf sich nicht in die fachliche Arbeit des G-BA einmischen, auch wenn diese sich unter Umständen nicht mit bestimmten politischen Vorstellungen deckt“.

Das Urteil (Az.: L 5 KR 9/08) ist noch nicht rechtskräftig.

Der G-BA in seiner für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung hat die gesetzliche Aufgabe, im Krankenhaus zu Lasten der GKV erbrachte Methoden daraufhin zu prüfen, ob sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind (§ 137c SGB V, „Verbotsvorbehalt“).

Im Jahr 2004 wurden die Beschlüsse gefasst, die Protonentherapie bei der Behandlung des Mammakarzinoms und des Ästhesioneuroblastoms - eines sehr seltenen Tumors der Nasenhaupthöhle - aus der Erstattungspflicht durch die GKV auszuschließen. Diese Beschlüsse hatte das BMG beanstandet. Der G-BA hatte dagegen beim Sozialgericht Köln im Sommer 2004 Klage eingereicht.

Login
Kurzmeldungen
  •  

    Mehr als 300 kenianische Mädchen fliehen vor Zwangsbeschneidung

    NAIROBI (dpa) - Mehr als 300 Mädchen sind in Kenia in Kirchen oder Krankenhäuser geflohen, um Schutz vor der drohenden Zwangsbeschneidung zu suchen. Wie die Zeitung «The Standard» am Donnerstag berichtete, sorgten Mitarbeiter der örtlichen Verwaltung für die Mädchen im Alter von 10 bis 15 Jahren. Im Dezember ist in den Siedlungsgebieten der Massai traditionell die Zeit, in der junge Mädchen als Zeichen des Übergangs zum Erwachsenenleben beschnitten werden. In den vergangenen Jahren haben Frauen- und Kinderrechtler auch in Kenia verstärkt auf die gesundheitlichen und psychischen Folgen für die Mädchen hingewiesen, deren Genitalien beim traditionellen Initiationsritus verstümmelt werden.

  •  

    Familienministerin will System der Familienhebammen ausbauen

    MAGDEBURG (dpa) - Nach guten Erfahrungen mit Familienhebammen will Sachsen-Anhalts Sozialministerin Gerlinde Kuppe (SPD) das im Jahr 2006 gestartete Projekt ausweiten. «Die Arbeit der bisher 32 Familienhebammen verläuft sehr gut. Wir sind auf dem richtigen Weg, in Sachsen-Anhalt ein flächendeckendes Netz zum Schutz und Wohl kleiner Kinder aufzubauen», sagte Kuppe anläßlich des 5. Landespräventionstags in Magdeburg. Sie rief deshalb die Hebammen im Land auf, sich als Familienhebamme zu qualifizieren. Bisher wurden mehr als 600 Familien von Hebammen betreut. Die Frauen kommen in Familien, die etwa Suchtprobleme haben oder in Armut leben, um bei der Erziehung von Kindern zu helfen.

  •  

    Blinde Brusttasterinnen zur Krebsvorsorge ausgebildet

    DÜREN (dpa) - Sie können nicht sehen, aber dafür besser fühlen: Sechs sehbehinderte Frauen wurden bundesweit erstmals zu medizinischen Brusttasterinnen ausgebildet. «Es ist eine Chance, aus meiner Behinderung eine Begabung zu machen», sagte Jeanette Bittner am Sonntag in Düren. Wie ihre Kolleginnen hat sie bereits einen Arbeitsvertrag in der Tasche. Die blinden Tasterinnen sind gefragt. Mit ihrem überdurchschnittlich ausgeprägte Tastsinn lässt sich Brustkrebs schon in einem frühen Stadium erkennen. Die neunmonatige Ausbildung zur Medizinische Tastuntersucherin bietet das Berufsförderungswerk Düren an.

  •  

    Sozialministerin appelliert an Schwangere in Not: Hilfe annehmen

    Angesichts der jüngsten Fälle von Kindstötungen in Sachsen hat Sozialministerin Helma Orosz (CDU) auf vielfältige Unterstützungsangebote für werdende Mütter verwiesen. Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Jugendämter könnten Hilfe vermitteln. Vor zweieinhalb Wochen war in einer Müllsortieranlage in Wiesenbad eine Babyleiche entdeckt worden. Am vergangenen Wochenende wurde in einem Straßengraben bei Frauenhain ein totes Neugeborenes gefunden.

  •  

    UN-Institutionen machen gegen Genitalverstümmelung mobil

    03.03.2008 (MedCon/ek) - Zusammen mit der Weltgesundheitsbehörde haben zehn UN-Unterorganisationen der Gentitalverstümmelung, der - Schätzungen nach - drei Millionen Mädchen im Jahr vor allem in Afrika unterzogen werden, den Kampf angesagt. Bis 2015 will man diese, in manchen Kulturen bestehende Tradition drastisch zurückgedrängt haben. Genitalverstümmelung sei ein massiver Angriff auf die Gesundheit der Frauen und ihres möglichen Nachwuchs, hieß es; die Haltungsveränderungen gegenüber dieser Praxis müssten aber aus den Gesellschaften selbst kommen.

  •  

    Familienhebammen etablieren sich als Frühwarnsystemsteil

    17.1.2008 (dpa/MedCon) - Das Projekt Familienhebammen  beginnt sich in Mecklenburg-Vorpommern als Frühwarnsystem zu etablieren. Dies sei eine hervorragende Möglichkeit, werdende Eltern bereits in der Schwangerschaft zur Seite zu stehen, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Margret Seemann. Dem Modell nach, für das LandesSozial- und Bauministerium landesweit jeweils 200 000 Euro bereitstellen, besuchen speziell ausgebildete Sozialarbeiter werdende Mütter, um Vernachlässigungen von Kindern zu vermeiden bzw. diese frühzeitig zu erkennen. Auch die DGPM hatte solch ein Frühwarnsystem auf ihrem Berliner Kongress angeregt.